Frist für Anzeige verbotener Magazine läuft aus
Am 20. Februar 2020 sind das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) in Kraft getreten. Seither gilt: Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit für Schusswaffen bestimmte Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition weiter lesen…
keine Testpflicht bei stabiler Inzidenz unter 20
Entsprechend der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg vom 16.06.2021 besteht bei stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unter 20 (bezogen auf den Landkreis Barnim) keine Testpflicht im Schützenhaus bzw. Schießstand!
Wiedereröffnung des Schießstandes am 05.06.2021
Mit der aktuellen Änderung der COVID-19 Eindämmungsverordnung ist nun der Individualsport auch in geschlossenen Sportstätten, und damit auch auf unserem Schießstand, unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt. Wie angekündigt, bleibt es bei der Wiedereröffnung des Schießstandes entsprechend der bisherigen Öffnungszeiten am weiter lesen…
Öffnungsperspektive für unseren Schießstand
Brandenburger Kabinett beschließt am 11.05.2021 schrittweise Lockerung der Corona-Regeln! . Ab dem 01. Juni wird bei einer stabilen Inzidenz unter 100 und mit bestimmten weiteren Voraussetzungen auch der kontaktlose Individualsport in geschlossenen Sportstätten, und damit auch auf unserem Schießstand, wieder weiter lesen…
neues Anmeldesystem zum Schießen bereit gestellt
Wir gehen davon aus, dass die Wiederaufnahme des Schießbetriebes nach Lockerung des Lockdowns erneut konkrete Festlegungen zur Verhinderung bzw. Eindämmung von CORONA-Infektionen nach sich ziehen wird. Naheliegend ist dabei die aus der Vergangenheit bekannte Forderung nach Steuerung des Zutritts zum weiter lesen…