Mit der aktuellen Änderung der COVID-19 Eindämmungsverordnung ist nun der Individualsport auch in geschlossenen Sportstätten, und damit auch auf unserem Schießstand, unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt. Wie angekündigt, bleibt es bei der Wiedereröffnung des Schießstandes entsprechend der bisherigen Öffnungszeiten am
05.06.2021, 18:00 Uhr.
Die zu erfüllenden Auflagen sind im Einzelnen:
- Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen durch den Betreiber.
- Zutritt nur für Sportlerinnen und Sportler,
- die einen Termin gebucht haben,
- keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen und
- negativ auf eine COVID-19-Infektion getestet sind.
- Die Personendaten aller Sportlerinnen und Sportler werden in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst.
- Regelmäßiges Lüften ist sicherzustellen.
Geimpfte und Genesene (mit entsprechendem Nachweis) benötigen keine erneute Testung!
Alle anderen können die Testung an den bekannten Stellen durchführen lassen. In der Gemeinde Wandlitz gibt es dazu mehrere Angebote. Zu beachten bleibt, dass die Nachweise nur eine Gültigkeit von 24 Stunden haben. Alternativ kann ein Schnelltest auch unter unserer Aufsicht im Schützenhaus durchgeführt werden. Der Test ist mitzubringen bzw. steht im begrenztem Umfang gegen eine Gebühr im Schützenhaus zur Verfügung. Zu beachten ist bei dieser Variante, dass man ca. 1/2 Stunde vor dem gebuchten Termin im Schützenhaus erscheinen muss.
Zur Erfüllung der Forderung nach Beschränkung und Zutrittssteuerung setzen wir ein neues Buchungssystem für die einzelnen Schießbahnen ein. Dieses ist auf unserer web-Seite www.sv-ruhlsdorf.de unter dem Menüpunkt Anmeldung zum Schießen/Buchungssystem bereitgestellt. Eine Kurzanleitung ist unter Anmeldung zum Schießen/Kurzanleitung zu finden. Sportlerinnen und Sportler, die keinen Zugang zum Internet haben nutzen die Möglichkeit der telefonischen Buchung unter den Rufnummern 0173 5778017 oder 01520 1567000.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!
Der Vorstand