Frist für Anzeige verbotener Magazine läuft aus
Am 20. Februar 2020 sind das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) in Kraft getreten. Seither gilt: Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit für Schusswaffen bestimmte Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition weiter lesen…