Am 20.12.2019 stimmte der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts zu.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift weitergeleitet und tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
(Bis dahin gelten die gegenwärtigen Regelungen!)