Mit Datum 28.05.2020 hat der SV Ruhlsdorf von 1887 e.V. eine Ausnahmegenehmigung zur Teileröffnung des Schießstandes erhalten. Wir freuen uns, endlich eine Gelegenheit bieten zu können, unserem Sport wieder nachzugehen!
Die Genehmigung enthält eine Reihe von Bedingungen und Auflagen. Nach intensiver Vorarbeit werden wir das allgemeine Schießen ab den 03.06.2020 ermöglichen. Die Festlegungen dazu sind im Menüpunkt “CORONA-Regeln” unter dem neuen Hauptmenüpunkt “Anmeldung zum Schießen” dargestellt.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass vorbereitend für jedes Schießen eine Anmeldung durch die Schützin/den Schützen erforderlich ist. Die online-Lösung zur Terminvergabe befindet sich unter dem Menüpunkt “Anmeldung zum Schießen” im Hauptmenü und ist dort erklärt. Sie kann ab sofort genutzt werden.
Wir wünschen Gut Schuß!